[...] Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherungs-Regeln des deutschen Telekommunikationsgesetzes für grundgesetzwidrig und nichtig erklärt. Die Speicherung der Daten ist aber weiterhin grundsätzlich und ausnahmsweise möglich. Urteil für den Datenschutz: Der Gesetzgeber muss nachbessern. Die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe begründete seine [...] Usenet Zugang [...]
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