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Channel: Kommentare zu: Vorratsdatenspeicherung gekippt
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Von: Vorratsdatenspeicherung gekippt | Business Blogs

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[...] Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherungs-Regeln des deutschen Telekommunikationsgesetzes für grundgesetzwidrig und nichtig erklärt. Die Speicherung der Daten ist aber weiterhin grundsätzlich und ausnahmsweise möglich. Urteil für den Datenschutz: Der Gesetzgeber muss nachbessern. Die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe begründete seine [...] Usenet Zugang [...]


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